Die Festlegung von Zielen trägt wesentlich zum Projekterfolg bei.

Ein Projektziel ist nach DIN 69905 als „Gesamtheit von Einzelzielen, bezogen
auf Projektgegenstand und Projektablauf, die durch das Projekt erreicht
werden sollen“ definiert. Sie erfüllen folgende, wesentlichen Funktionen:

  • Orientierungsfunktion: Die Ziele sind für den gesamten Planungsprozeß
    und für die noch zu suchenden Lösungen richtungsweisend.
  • Selektionsfunktion: Beim Entwurf des Projektgegenstands und bei
    der Planung des Projektablaufs unterstützen Projektziele die Entwicklung,
    Bewertung und Auswahl von Alternativen.
  • Koordinationsfunktion: Formulierte Ziele ermöglichen es, Aktivitäten
    und Entscheidungen aufeinander abzustimmen.
  • Kontrollfunktion: Ziele sind Beurteilungsmaßstab für
    Projektabschnitte und den Erfolg des Gesamtprojekts.
  • Motivationsfunktion: Ziele sind Motivationsfaktoren für Teammitglieder
    und die effektive Teamzusammenarbeit.

Ziele können bei Projektbeginn noch vage formuliert sein, um so den
Spielraum für Konkretisierungen in weiteren Projektabschnitten zu
schaffen. Die klare, präzise Festlegung der Ziele muß jedoch
durchgeführt werden.

Ergeben sich neue Gesichtspunkte im Zuge des Projektverlaufs, sei es
durch Arbeitsergebnisse oder durch sich ändernde, äußere
Umstände, ist der aufgestellte Zielkatalog anzupassen.

Welche Inhalte sind in einen solchen Katalog aufzunehmen?

 

  • Aussagen über künftige Zustände, Eigenschaften und Wirkungen
    materieller und immaterialler Art, die das projektierte System in der Nutzungsphase
    hervorbringen soll (bezüglich Systembetreuer, Nutzer und hinsichtlich
    Dritter,
  • Projekttermine,
  • Projektkosten.

Quelle: Janßen, Wiard: Wirtschaftlichkeitsanalysen in Projekten
der öffentlichen Verwaltung.Peter Lang GmbH / Europäischer Verlag
der Wissenschaften, Frankfurt a.M., 1998, ISBN 3-631-33574-1