Systemeinführung


Nach dem Entscheid beginnt die Phase der Systemeinführung. Nun gilt es, die geplanten und verabschiedeten Systemeigenschaften gemeinsam mit dem Systemlieferanten in die Wirklichkeit umzusetzen. In der Regel wird man dem geplanten System in Schritten nahekommen, sei es durch ein detailliertes Feinpflichtenheft, durch Anwendungsprototypen oder durch eine Pilotapplikation, über die Erfahrungen gesammelt und erste Nutzeneffekte erzielt werden können.

Weitere Schritte innerhalb dieser Projektphase sind der Probebetrieb, die Systemabnahme und der sich anschließende Gewährleistungszeitraum.

Der Probebetrieb dient dem Nachweis der geforderten Systemmerkmale und erfolgt unter betriebsmäßigen Bedingungen mit bestimmter Dauer. Er gilt als bestanden, wenn das System über den vereinbarten Zeitraum alle Funktionen mit den im Vertrag geforderten Leistungsmerkmalen erfüllt.

Bei wesentlichen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit in Frage stellen, erhält der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Anschließend liegt es im Ermessen des Auftraggebers, ob er den Probebetrieb neu beginnt.

Die Abnahme des Gesamtsystems erfolgt nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb und umfasst alle Systemkomponenten. Dazu erfolgt durch die Projektgruppe eine Festlegung und Klassifizierung der Abnahmekriterien auf der Basis des Pflichtenhefts. Wird im Abnahmeprotokoll die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems bzw. die Erfüllung der zugesicherten Systemeigenschaften bestätigt, beginnt die Gewährleistungszeit. Für die während der Abnahme erkannten Mängel erhält der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung, die jedoch die Dauer eines Monats nicht überschreiten sollte.

Während der Gewährleistungsfrist ist das System zur Wahrung von Rechtsansprüchen systematisch zu prüfen und zu nutzen. Erkannte Fehler sind zu dokumentieren und dem Systemlieferanten zur Beseitigung mitzuteilen.

Datenübernahme und Datenerfassung

In vorangegangenen Projektschritten wurden Anforderungen erfasst und Informationsprodukte definiert, die zu dedizierten Datenanforderungen führen. Es sind Wege festzulegen, wie die notwendigen Daten bereitgestellt werden können. Hierbei steht die Konvertierung bereits vorhandener, eigener Daten im Vordergrund, für die verschiedene Techniken zur Verfügung stehen, wie sie beispielsweise in BEHR (2014) beschrieben sind. Eine Prioritätenreihenfolge für die einzelnen Daten ist festzulegen.

Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, kommerziell verfügbare, digital Daten zu beschaffen. Hier sind zunächst die Datenangebote im Bereich der öffentlichen Vermessungsverwaltungen zu nennen (ALK, ALB, ALKIS, ATKIS) sowie die Angebote kommerzieller Anbiete. In manchen Fällen wird die Neuerhebung benötigter Informationen, beispielsweise durch Vermessung oder photogrammetrische Auswertung nötig werden.

Systembetrieb

Das System ist installiert, der Aufbau der Datenbank im Gange oder bereits abgeschlossen. Die Inhalte des fachtechnischen und informationstechnischen Entwurfs sind – soweit noch nicht geschehen – in die betriebliche Wirklichkeit und Wirksamkeit umzusetzen. GIS-Installationen sind jedoch nicht statisch, sondern erfordern Pflege, sind aktiv dem sich ändernden Umfeld anzupassen und weiterzuentwickeln. Im Sinne einer Post-Evaluation ist zu prüfen, in welchem Maße die prognostizierten Nutzenaspekte erreicht werden können, welche Informationsprodukte am meisten nachgefragt werden und welche Möglichkeiten der Optimierung erkennbar sind. Nach einigen Jahren des Betriebs kann ein Systemwechsel notwendig werden.