Für „Street View“ hat Google bundesweit Straßenansichten erfasst, um diese später im Internet zu veröffentlichen. Der Online-Dienst soll zum Jahresende 2010 mit der Veröffentlichung von Aufnahmen aus 20 deutschen Großstädten, darunter Stuttgart und Mannheim, starten. Auf Druck der Datenschutzaufsichtsbehörden hat Google den Betroffenen eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verbreitung von Aufnahmen ihres Hauses, ihrer Wohnung, ihres Grundstückes, ihrer Person oder ihres Kraftfahrzeugs im Internet eingeräumt.
Die
Alles Wissenswerte zum Widerspruchsrecht haben die Datenschutzaufsichtsbehörden in einer Handreichung zusammengestellt, die auf den entsprechenden Internetseiten des Innenministeriums abrufbar ist. An gleicher Stelle finden sich auch umfassende datenschutzrechtliche Hinweise zu Google Street View sowie ein Musterschreiben zur Einlegung eines Widerspruchs.